Fachanwaltschaft
Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel
Der Titel wird verliehen, wenn:
nachgewiesen werden.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und in dem schriftliche Prüfungen erfolgreich absolviert werden.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen wird nachgewiesen, wenn der Kollege innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung:
Wer eine solche Fachanwaltsbezeichnung führt, muss darüber hinaus nachweisen, dass er auf diesem Rechtsgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilgenommen hat.