Testamentsvollstreckung

Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers nimmt der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf seinen Nachlass. Er kann im Einzelnen bestimmen und sicherstellen, dass der Nachlass nach seinem Tod entsprechend seinem Willen und ohne Streit unter den Miterben friedlich geregelt und auseinandergesetzt wird. 

 

Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT e.V.)

Weitere Informationen finden Sie unter www.agt-ev.de

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